kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat über die Rechtmäßigkeit vom Fahrtauglichkeitsuntersuchungen bei Polizeibeamten entschieden. Es ging um die Frage, ob zu diesem Zweck bei allen Beamten, die ein Dienstkraftfahrzeug führen, eine standardisierte Blutentnahme angeordnet werden darf, ohne dass im Einzelfall Tatsachen auf eine mögliche Fahruntauglichkeit hindeuten. Das Polizeipräsidium Duisburg hatte sich zu einer solchen Handhabung entschlossen. Eine landeseinheitliche Regelung dieser Frage gibt es bislang nicht.
Die Kammer hat die Klage abgewiesen und im Ergebnis die Rechtsauffassung des Polizeipräsidenten Duisburg bestätigt. Den mit der Blutentnahme verbundenen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit habe ein Polizeivollzugsbeamter wegen der ihm obliegenden besonderen Treuepflicht hinzunehmen. Darüber hinaus würden bei der Blutuntersuchung zwar auch höchstpersönliche Daten über die Gesundheit der Beamten erhoben, sodass die sog. informationelle Selbstbestimmung betroffen sei. Dieser Eingriff sei aber zulässig. Die Verarbeitung bzw. Erhebung personenbezogener Gesundheitsdaten sei in § 4 Abs. 3 des Landesdatenschutzgesetzes im Einzelnen geregelt. Hiernach dürften solche Daten nicht nur verarbeitet werden, wenn dies in einer speziellen Rechtsvorschrift besonders geregelt sei, sondern auch dann, wenn es im Rahmen eines beamtenrechtlichen Dienstverhältnisses oder zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit erforderlich sei. Bei Prüfung der Erforderlichkeit sei das Gericht eingeschränkt: Nur wenn der Dienstherr die Datenverarbeitung nicht plausibel und nachvollziehbar erklären könne, sei die Maßnahme unzulässig.
Die Verhandlung und dort insbesondere die Befragung des Polizeiarztes habe aber ergeben, dass die Erforderlichkeit von Blutuntersuchungen auch dann plausibel und nachvollziehbar sei, wenn keine konkreten Verdachtsmomente im Einzelfall bestünden. Der Polizeiarzt habe nämlich dargelegt, dass ohne allgemeine Blutuntersuchungen auch solche Beamte als fahrtauglich erklärt würden, die es tatsächlich nicht seien. Er selbst habe in der Vergangenheit Beamten durch seine Unterschrift die Fahrtauglichkeit bestätigt, bei denen sich nur Wochen später Alkoholmissbrauch herausgestellt habe.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.10.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Düsseldorf vom 29.09.2006
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Duesseldorf_2-K-312906-_Standardisierte-Blutentnahme-bei-Polizeibeamten-zulaessig~N3138
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 3138
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.