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Der Düsseldorfer Oberbürgermeister darf nicht aus dem Amt heraus zu Gegenmaßnahmen gegen eine geplante Versammlung der "Dügida" (= Pegida Düsseldorf) am Rheinufer aufrufen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte im zugrunde liegenden Verfahren dem
Als Amtsträger sei der
Unberührt hiervon bleibe das Recht des Oberbürgermeisters, als Politiker oder Privatperson Stellung zu beziehen und sich gegen die geplante
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.01.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf/ra-online
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