wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 08.07.2008
1 L 1114/08 -

Ein nicht rechtzeitig gestelltes Bürgerbegehren ist unzulässig

Hildener Bürgerbegehren "Unsere Stadtwerke: Kein Verkauf!" im einstweiligen Rechtsschutzverfahren erfolglos

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes des Hildener Bürgerbegehrens "Unsere Stadtwerke: Kein Verkauf!" abgelehnt.

Das am 16.06.2008 bei der Stadt Hilden eingereichte Bürgerbegehren richtet sich gegen die Teilprivatisierung der Stadtwerke Hilden GmbH. Die Vertreter des Bürgerbegehrens wollten u. a. verhindern, dass der Rat der Stadt Hilden in seiner Sitzung am morgigen Mittwoch über die Zuschlagserteilung im Rahmen der zur Teilprivatisierung der Stadtwerke Hilden GmbH durchgeführten Vergabeverfahrens entscheidet. Zur Begründung führte das Gericht im Wesentlichen aus, das Bürgerbegehren könne die Unterbrechung des eingeleiteten Vergabeverfahrens nicht verlangen, weil es nicht rechtzeitig eingereicht und damit unzulässig sei.

Bürgerbegehren hätte innerhalb von drei Monaten eingereicht werden müssen

Das Bürgerbegehren richte sich als sogenanntes "kassatorisches" Bürgerbegehren inhaltlich gegen den Ratsbeschluss vom 13.02.2008, durch den der Rat der Stadt Hilden die Fortführung eines Vergabeverfahrens zur Teilprivatisierung beschlossen habe. Aus diesem Grund hätte es nach der Bestimmung des § 26 Abs. 3 der Gemeindeordnung innerhalb von drei Monaten nach dem Sitzungstag, also spätestens bis zum 13.05.2008, eingereicht werden müssen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.07.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Düsseldorf vom 08.07.2008

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Duesseldorf_1-L-111408_Ein-nicht-rechtzeitig-gestelltes-Buergerbegehren-ist-unzulaessig~N6334

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 6334 Dokument-Nr. 6334

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.