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Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Gemeindeprüfungsanstalt für die Durchführung der von der Gemeindeordnung vorgeschriebenen überörtlichen Prüfung einer Stadt grundsätzlich eine Benutzungsgebühr erhoben werden darf.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte die Gemeindeprüfungsanstalt für die überörtliche
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies in seiner Entscheidung darauf hin, dass nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.06.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf/ra-online
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Dokument-Nr. 16114
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