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Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 06.07.2011
1 K 3739/10 -

VG Düsseldorf: Früheres Ratsmitglied erhält keine Kostenerstattung für Beschäftigung der Ehefrau

Auftragsvergabe an Familienangehörige des Ratsmitgliedes zum Zeitpunkt der Beschäftigung im Ratsbeschluss ausgeschlossen

Ein früheres Ratsmitglied hat dann keinen Anspruch auf Kostenerstattung für die Beschäftigung seiner Ehefrau, wenn zum Zeitpunkt der Beschäftigung im Ratsbeschluss eine Auftragsvergabe an Familienangehörige des Ratsmitgliedes ausgeschlossen wurden und die Stadt finanzielle Zuwendungen an weder einer Fraktion noch einer Gruppe angehörende Ratsmitglieder erst mit Ratsbeschluss zu einem späteren Zeitpunkt einführte. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hervor.

Im zugrunde liegenden Fall verlangte ein früheres Ratsmitgliedes der Stadt Mülheim an der Ruhr die Erstattung von Personal- und Mietkosten in Höhe von 6.764 Euro, die ihm im Jahr 2008 aufgrund der Anstellung seiner Ehefrau als Assistentin sowie durch die Anmietung von im Eigentum seiner Ehefrau stehenden Büroräumlichkeiten entstanden waren.

Anspruch auf Erstattung besteht weder für Personalkosten noch für Anmietung von Büroräumlichkeiten

Die Klage blieb vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf erfolglos. Das Gericht führte aus, dass ein Anspruch des Klägers für die Zeit bis November 2008 schon deshalb nicht in Betracht komme, weil der Rat der Stadt Mülheim die Leistung finanzieller Zuwendungen an weder einer Fraktion noch einer Gruppe angehörende Ratsmitglieder erst mit Ratsbeschluss vom 27. November 2008 eingeführt habe. Für die Zeit vom 27. November bis zum Jahresende stehe einem Anspruch des Klägers entgegen, dass im Ratsbeschluss gerade eine Auftragsvergabe an Familienangehörige des Ratsmitgliedes ausgeschlossen worden sei. Hierbei handele es sich um eine zulässige, die Mandatswahrnehmung nicht erheblich beeinträchtigende Regelung. Damit könne der Kläger weder die Personalkosten für die Anstellung seiner Ehefrau noch für die Anmietung von im Eigentum seiner Ehefrau stehenden Büroräumlichkeiten erstattet bekommen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.07.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf/ra-online

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