wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Dresden, Beschluss vom 04.02.2013
7 L 1329/12 -

Prostitution und Vereinstätigkeit verboten - Wohnen erlaubt

Verwaltungsgericht Dresden untersagt baurechtlich unzulässige Nutzung der Wohnung zu Prostitutionszwecken

Die baurechtlich ungenehmigte Nutzung eines Wohngebäudes zur Prostitution führt nicht zum Erlöschen der genehmigten Wohnnutzung. Dies entschied das Verwaltungsgericht Dresden.

In dem zugrunde liegenden Fall war der Mieterin des Gebäudes von der Großen Kreisstadt Görlitz bereits im Dezember 2011 die Nutzung der Räume für eine als Privatclub bezeichnete Einrichtung untersagt worden, weil es sich nach ihrer - auch vom Verwaltungsgericht Dresden bestätigten - Auffassung um eine baurechtlich unzulässige Nutzungsänderung zum Zwecke der Prostitution gehandelt habe. Mit einer erneuten Verfügung der Stadt vom 25. Oktober 2012 wurde der Frau unter Anordnung des Sofortvollzugs die Nutzung des Hauses auch »zum Zwecke des Wohnens und als Stätte der Vereinstätigkeit« untersagt, u. a. hinsichtlich eines »Kunstfördervereins« und eines Erotik-Privatclubs. Zudem wurde ihr aufgegeben, sämtliche an der Straßenfassade angebrachten Schilder der Vereine zu entfernen.

Zuvor genehmigte Wohnungsnutzung nicht erloschen

Das Gericht bestätigte die Stadt in ihrer heute den Beteiligten übermittelten Eilentscheidung nur hinsichtlich der Untersagung der Vereinstätigkeit sowie der angeordneten Entfernung der Werbeschilder. Eine Nutzung des Gebäudes für eine Vereinstätigkeit unterfalle kulturellen Zwecken und sei von der 2010 ausgereichten Baugenehmigung nicht gedeckt, da diese für das Erdgeschoß Gewerbe, etwa ein Büro oder einen Laden, für das 1. bis 3. Obergeschoss und das Dachgeschoss dagegen Wohnungen vorgesehen habe. Dagegen sah das Gericht keinen Grund, der Mieterin auch die ursprünglich genehmigte Wohnnutzung zu untersagen. Es sei nicht zu erkennen, dass diese in dem fraglichen Innenstadtgebiet baurechtlich unzulässig sein könnte. Soweit die Stadt weiterhin von einer ungenehmigten Nutzung zur Prostitution ausgehe, bleibe es ihr unbenommen, gegen die Mieterin aus dem vollziehbaren Bescheid vom Dezember 2011 vorzugehen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.02.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Dresden/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Dresden_7-L-132912_Prostitution-und-Vereinstaetigkeit-verboten-Wohnen-erlaubt.news15178.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 15178 Dokument-Nr. 15178

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.