wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Dresden, Urteil vom 18.10.2011
2 K 1431/08 -

VG Dresden: Freistaat Sachsen muss Telefonkosten für Patienten des Maßregelvollzugs senken

Telefongespräche müssen auch im Maßregelvollzug marktgerechten Preisen entsprechen

Der Freistaat Sachsen darf einem Patient des Maßregelvollzugs eines Krankenhauses für Psychiatrie und Neurologie für Telefongespräche keine höheren Preise abrechnen, als sie den Kosten der Deutschen Telekom AG entsprechen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Dresden.

Im zugrunde liegenden Fall wurden den Patienten des Landeskrankenhauses in Arnsdorf 15 Cent für das Telefonieren pro Einheit berechnet. Dagegen wandte sich der Kläger, der geltend machte, dass das an den "InfoHighWay" des Freistaats Sachsen angeschlossene Krankenhaus selbst lediglich 1,98 Cent pro Minute an seinen Telekommunikationsanbieter zahle. Durch den hohen Preis werde sein Recht auf Telekommunikation unzulässig beschränkt, zudem sei der Freistaat verpflichtet, die von ihm erreichte Preisreduzierung an die Patienten weiterzugeben.

Krankenhaus ist nach eigenen Angaben aus unterschiedlichen Gründen auf Erhebung von mindestens 15 Cent pro Telefoneinheit angewiesen

Demgegenüber brachte das den Freistaat Sachsen vertretende Sächsische Staatsministerium des Innern vor, die Klinik sei aufgrund besonderer Bedingungen im Krankenhaus - etwa dem häufigen Patientenwechsel oder der Notwendigkeit einzelne Rufnummern zu sperren - sowie wegen des Unterhalts- und Reparaturaufwands ihrer Telefonanlage darauf angewiesen, mindestens 15 Cent zu erheben.

Entgelt von 15 Cent pro Telefoneinheit liegt außerhalb des rechtlich vorgegebenen Rahmens

In ihrer im Einverständnis der Beteiligten ohne mündliche Verhandlung erfolgten Entscheidung wiesen die Richter des Verwaltungsgerichts Dresden darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorgaben das Leben im Maßregelvollzug den allgemeinen Lebensbedingungen angeglichen werden solle, soweit dies ohne Beeinträchtigung des Zwecks der Unterbringung möglich sei. Dazu gehöre auch, dass Telefongespräche - ebenso wie sonstige Angebote - marktgerechten Preisen entsprechen müssten. Es sei in diesem Zusammenhang zwar rechtlich nicht zu beanstanden, dass der Freistaat in einer Verwaltungsvorschrift die Höhe des Entgelts für private Telefongespräche entsprechend den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Telekom festgelegt habe, obwohl er sich selbst eines anderen Unternehmens bediene. Telefontarife unterlägen Schwankungen, einen Anspruch auf den niedrigsten Preis, der gerade von irgendeinem Unternehmen angeboten werde, gebe es nicht. Ein Entgelt von 15 Cent pro Einheit liege jedoch außerhalb des rechtlich vorgegebenen Rahmens. Der Kläger habe dargelegt, dass die Deutsche Telekom AG Preise zwischen 1,6 und 5,03 Cent je Einheit zuzüglich Grundgebühren erhebe. Demgegenüber habe der Beklagte nicht nachweisen können, dass die von ihm "behaupteten Kosten erforderlich, angemessen und proportional" seien.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.10.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Dresden/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Dresden_2-K-143108_VG-Dresden-Freistaat-Sachsen-muss-Telefonkosten-fuer-Patienten-des-Massregelvollzugs-senken~N12480

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 12480 Dokument-Nr. 12480

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.