wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Dresden, Beschluss vom 09.05.2008
1 L 205/08 -

Anbauverbot für gentechnisch veränderten Mais ist rechtmäßig

In der »Moritzburger Kleinkuppenlandschaft« darf vorläufig kein gentechnisch veränderter Mais angebaut werden. Ein entsprechendes Verbot des Landratsamts Meißen hat das Verwaltungsgericht Dresden bestätigt.

Das Landratsamt Meißen hatte einer Agrar-Genossenschaft untersagt, auf Flurstücken der Gemarkung Berbisdorf gentechnisch veränderten Mais anzubauen.

Den dagegen gerichteten gerichtlichen Eilantrag lehnte das Verwaltungsgericht Dresden ab und bestätigte damit - vorläufig - das Anbauverbot. Die Entscheidung erging aufgrund einer im einstweiligen Rechtsschutzverfahren allgemein üblichen »überschlägigen« Prüfung der Sach- und Rechtslage. Dabei war für die Kammer von Bedeutung, dass noch nicht mit ausreichender Sicherheit geklärt ist, ob die Toxine in den Pollen des genveränderten Mais, dem im nahegelegenen FFH-Gebiet vorkommenden Ameisenbläuling - eine besonders empfindliche, geschützte Schmetterlingsart - schaden können. Die Genossenschaft könne sich zwar auf verschiedene fachliche Stellungnahmen berufen, die eine Beeinträchtigung des Ameisenbläulings verneinen. Die Gefährlichkeit des Toxins für Schmetterlinge werde von der Wissenschaft bislang jedoch unterschiedlich eingeschätzt; ausreichende Erkenntnisse zu dieser Frage könnten - so die Kammer - nur durch eine sogenannte Verträglichkeitsprüfung, bei der die konkreten örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen seien, gewonnen werden. Aus der Ordnungsfunktion, die das Naturschutzrecht habe, folge die Verpflichtung zur Durchführung einer solchen Untersuchung.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.05.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Dresden vom 13.05.2008

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Dresden_1-L-20508_Anbauverbot-fuer-gentechnisch-veraenderten-Mais-ist-rechtmaessig~N6036

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 6036 Dokument-Nr. 6036

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.