kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Lärmgrenzwerte für Windkraftanlagen richten sich grundsätzlich nach den Festlegungen der Technischen Anleitung - Lärm (TÄ-Lärm). Werden diese Werte beim Betrieb der Anlagen nicht überschritten, haben Anwohner keine Möglichkeit gegen die Errichtung der Anlagen vorzugehen. Eventuell vorhandene individuelle Befindlichkeiten und Empfindlichkeiten Betroffener sind nach dem im Immissionsschutzrecht geltenden differenziert-objektiven Maßstab für die Lärmbewertung grundsätzlich unbeachtlich. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Darmstadt hervor.
Im zugrunde liegenden Fall wehrten sich zwei Nachbarn gegen eine immissionsrechtliche Genehmigung zum Betrieb zweier Windkraftanlagen in der Gemarkung Ober-Beerbach, Gemeinde Modautal. Die Antragsteller machten geltend, dass von der Anlage gesundheitsschädigender
Das Verwaltungsgericht Darmstadt folgte dieser Auffassung jedoch nicht. Auf die Windkraftanlagen fänden vor allem die Festlegungen der Technischen Anleitung –
Da das Grundstück der Antragsteller nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liege, sei die tatsächliche Bebauung maßgebend. Hiervor ausgehend gelangte das Gericht zu dem Ergebnis, dass im Falle der Antragsteller die Grenzwerte für ein Allgemeines Wohngebiet Beurteilungsmaßstab seien. Diese Grenzwerte würden im vorliegenden Fall jedoch unterschritten. Nicht gehört wurden die Antragsteller mit dem Argument, dass die besondere gesundheitliche Situation eines der Antragsteller dazu führen müsse, niedrigere Lärmgrenzwerte anzuwenden. Die Festlegung der Lärmgrenzwerte orientiere sich an objektiven Gegebenheiten. Eventuell vorhandene individuelle Befindlichkeiten und Empfindlichkeiten Betroffener seien nach dem im Immissionsschutzrecht geltenden differenziert-objektiven Maßstab für die Lärmbewertung grundsätzlich unbeachtlich.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.08.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Darmstadt/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Darmstadt_6-L-42511DA_Laermgrenzwerte-nicht-ueberschritten-Anwohner-muessen-Bau-von-Windkraftanlagen-hinnehmen~N12082
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 12082
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.