kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Das pauschalierte Verbot der Durchführung sämtlicher Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 250 gleichzeitig anwesenden Personen verstößt gegen die Grundrechte. Dies hat das Verwaltungsgericht Bremen entschieden.
Die Antragstellerin möchte am ersten Septemberwochenende in Bremen eine zweitägige Karrieremesse mit zeitgleich ca. 550 anwesenden Personen durchführen. Nach der aktuell geltenden Coronaverordnung des Landes Bremen sind Veranstaltungen und sonstige Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen jedoch nur mit bis zu 250 gleichzeitig anwesenden Personen erlaubt, soweit bestimmte Schutz- und Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Die Antragstellerin sieht darin eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung gegenüber großflächigen Verkaufsstellen des Einzelhandels, die ohne derartige Begrenzungen für den Publikumsverkehr öffnen dürfen.
Mit Beschluss vom 27.08.2020 hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Bremen den Eilantrag einer Messeveranstalterin abgelehnt. Aus Sicht der Richter verletzt das pauschalierte Verbot der Durchführung sämtlicher Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 250 gleichzeitig anwesenden Personen die Antragstellerin zwar in ihren Grundrechten. Es sei kein sachlicher Grund für eine unterschiedliche Behandlung von Veranstaltern einer Karrieremesse einerseits und Betreibern von großflächigen Verkaufsstellen des Einzelhandels andererseits ersichtlich. Insbesondere könne bei Ersteren nicht zwangsläufig ein höheres Infektionsrisiko angenommen werden. Es fehle an einer Möglichkeit der Ausnahmegenehmigung für besondere Veranstaltungsformen. Die Antragstellerin habe jedoch nicht aufgezeigt, dass ihr durch die Begrenzung der zulässigen Personenanzahl ein schwerer, unzumutbarer und nachträglich nicht mehr zu beseitigender Nachteil entsteht. Sie generiere ihre Einnahmen zum weit überwiegender Anteil aus Entgelten, die die Aussteller an sie entrichten. Es sei nicht glaubhaft gemacht worden, dass im konkreten Fall mehr Unternehmen ihr Kommen zusagen, sollten mehr Besucherinnen und Besucher zeitgleich die Messe besuchen dürfen. Angesichts der coronabedingten Auswirkungen auf die Wirtschaft hätten viele Unternehmen ihre Einstellungsaktivitäten ausgesetzt oder stark eingeschränkt und bereits aus diesem Grund von einer Teilnahme an der diesjährigen Karrieremesse abgesehen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.08.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Bremen, ra-online (pm/pt)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Bremen_5-V-167220_Pauschales-Verbot-von-Veranstaltungen-in-geschlossenen-Raeumen-mit-mehr-als-250-gleichzeitig-anwesenden-Personen-verstoesst-gegen-Gleichbehandlungsgebot~N29133
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 29133
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.