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Das Verwaltungsgericht hat in der vergangenen Woche nach einer mündlichen Verhandlung entschieden, dass eine an Aids erkrankte 29 Jahre alte Frau aus Burundi nicht in ihr Heimatland abgeschoben werden darf, weil die erforderliche medizinische Versorgung dort nicht sichergestellt ist.
Die mit ihrer Familie seit Ende 2006 in Braunschweig lebende Frau ist Mutter zweier Kinder und in fortgeschrittenem Stadium an
Dem folgte der Richter nicht. Er stützte seine Entscheidung auf eine unter anderem von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und UNICEF veranlasste Studie zu HIV-Infektionen und Aidserkrankungen. Diese Studie kommt zu dem Ergebnis, dass nur 23 % der infizierten und behandlungsbedürftigen Menschen in
Das Aufenthaltsgesetz regelt in § 60 einige Fälle, in denen die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.12.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Braunschweig vom 15.12.2008
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Dokument-Nr. 7136
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