wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Braunschweig, Beschluss vom 12.04.2021
4 B 105/21, 4 B 107/21, 4 B 116/21 -

VG Braunschweig bestätigt Ausgangssperren für die LK Peine und Gifhorn

Voraussetzungen für Wolfsburg nicht hinreichend dargelegt

Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat Eilanträge von Einwohnern der Landkreise Peine und Gifhorn auf Aufhebung der Ausgangssperren abgelehnt, hingegen Anträgen von Einwohnern aus Wolfsburg stattgegeben.

Das Verwaltungsgericht hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichtes entschieden, dass nach den gesetzlichen Regelungen eine Ausgangssperre letztes Mittel (ultima ratio) zur Bekämpfung der Corona-Pandemie sei. Deshalb seien unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit hohe Anforderungen an eine solche Maßnahme zu stellen. Darzulegen sei, dass und warum gerade eine nächtliche Ausgangssperre erforderlich und verhältnismäßig sei, um das Infektionsgeschehen einzudämmen. Dies sei für die Gebiete der Landkreise Peine und Gifhorn erfolgt. Beide Landkreise hätten hinreichend dargelegt, dass sich das Infektionsgeschehen auf den privaten Bereich verlagert habe. Zuvor seien andere Maßnahmen ergriffen worden, die nicht den beabsichtigten Erfolg erzielt hätten.

Argumentation der Stadt Wolfsburg nicht überzeugend

Die Argumentation der Stadt Wolfsburg konnte die Richterinnen und Richter hingegen nicht im erforderlichen hohen Maß überzeugen. Argumentation der Stadt habe das Landgericht Braunschweig nicht überzeugt. Die Stadt Wolfsburg habe zwar insbesondere mit den Allgemeinverfügungen vom 28. März 2021 (Erklärung zur Hochinzidenzkommune) und vom 29. März 2021 (Lagerverbot im Allerpark über die Osterfeiertage, verpflichtende Schnelltests für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kindertagesstätten u.a.) Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus ergriffen. Dass sich das Infektionsgeschehen in den privaten Bereich verlagert habe, sei indes nicht in einer den hohen Anforderungen der Rechtsprechung des Nds. OVG genügenden Weise dargetan worden. Deshalb sei für das Gericht nicht erkennbar gewesen, dass die Ausgangssperre, die darauf gerichtet ist, Kontakte im privaten Bereich einzuschränken, erforderlich sei, das Infektionsgeschehen einzudämmen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.04.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Braunschweig, ra-online (pm/aw)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Braunschweig_4-B-105214-B-107214-B-11621_VG-Braunschweig-bestaetigt-Ausgangssperren-fuer-die-LK-Peine-und-Gifhorn~N30113

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 30113 Dokument-Nr. 30113

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.