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Verwaltungsgericht Braunschweig, Beschluss vom 04.05.2009
2 B 111/09 -

Genmais bleibt verboten - Bestehendes Risiko der Schädigung von Mensch und Tier

Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag ab

Der Eilantrag der Firma Monsanto gegen das vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) angeordnete Verbot, Genmais der Linie MON 810 anzubauen, wurde vom Verwaltungsgericht Braunschweig abgelehnt.

Die Richter hoben hervor, dass nach vorläufiger Prüfung eine Gefahrenlage, wie sie das Gentechnikgesetz für ein solches Verbot verlange, bestehe. Dazu müssten keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse vorliegen, aus denen zweifelsfrei Gefahren für die Umwelt herzuleiten sind. Es genüge, wenn sich aus neuen oder zusätzlichen Informationen Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Menschen oder Tiere geschädigt werden können. Die auf dieser Grundlage durchzuführende Risikoermittlung und -bewertung sei Aufgabe der Behörde, der insoweit ein Beurteilungsspielraum (eine "Einschätzungsprärogative") zukomme. Das Gericht habe nur zu prüfen, ob die Behörde die Risiken ausreichend ermittelt und willkürfrei bewertet habe. Dies sei hier der Fall.

Giftstoffe bekämpfen nicht nur Schädlinge

Es gebe zwar keine gesicherten Erkenntnisse darüber, dass der Genmais zu erhöhten Gefahren für die Umwelt führe. Neuere Untersuchungen könnten jedoch darauf hindeuten, dass der im Genmais produzierte Giftstoff nicht nur gegen den Schädling wirke, der damit bekämpft werden solle, sondern auch gegen weitere Insekten. Außerdem sei nach aktuellen Studien davon auszugehen, dass sich die Genmais-Pollen deutlich weiter verbreiten können, als dies bisher angenommen wurde.

Damit hat erstmals ein deutsches Gericht in einem Eilverfahren die Rechtmäßigkeit eines Genmais-Verbots bestätigt. Weil die Entscheidung im Eilverfahren ergangen ist, hat eine mündliche Verhandlung nicht stattgefunden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.05.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Braunschweig vom 05.05.2009

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