wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 01.06.2021
VG 9 K 135/20 A -

Behördliches Auslesen und Verwerten von Daten auf Handys von Asylbewerbern zu Zwecken des Asylverfahrens beanstandet

VG Berlin gibt Klage einer Asylbewerberin statt

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) ist ohne das Ausschöpfen milderer Mittel nicht befugt, Asylsuchende zur Preisgabe ihrer Handyzugangsdaten zu verpflichten, deren Handys auszuwerten und die so erlangten Daten der Entscheidung über den Asylantrag zugrunde legen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Klageverfahren entschieden.

Die Klägerin reiste 2019 in das Bundesgebiet ein. Sie gab an, afghanische Staatsangehörige zu sein. Dabei reichte sie unter anderem eine afghanische Geburts- und eine Heiratsurkunde ein, war allerdings nicht im Besitz eines gültigen Passes oder Passersatzes. Bei der Asylantragstellung folgte sie der Aufforderung des Bundesamtes, ihr Handy zu übergeben und die Zugangsdaten zur Verfügung zu stellen. In ihrem Beisein wurde das Gerät dann mittels einer Software ausgelesen, die darauf vorhandenen Daten zu einem sog. Ergebnisreport verarbeitet und dieser gespeichert. Erst danach übersetzte das Bundesamt die von der Klägerin im Asylverfahren überreichten Urkunden und gab deren Überprüfung in Auftrag. Anschließend wurde nach Zustimmung eines Volljuristen des Bundesamtes der Ergebnisreport zur Verwendung im Asylverfahren freigegeben. Mit ihrer Klage wendet sich die Klägerin gegen das Auslesen und Auswerten ihres Handys, das sie als unzulässige Grundrechtseingriffe ansieht.

Auslesen eines Smartphones nur zur Identitätsfeststellung erlaubt

Das VG hat der Klage, soweit noch über sie zu entscheiden war, stattgegeben. Die Anordnung des Bundesamtes, die Zugangsdaten für eine Auswertung des von der Klägerin übergebenen Handys zur Verfügung zu stellen, sei ebenso rechtswidrig gewesen wie das Auslesen der Daten, die Auswertung mittels einer Software sowie die Speicherung des generierten Ergebnisreports. Zwar räume das Gesetz dem Bundesamt in § 15 a AsylG die Möglichkeit ein, Datenträger auszuwerten. Dies setze jedoch voraus, dass die Auswertung für die Feststellung der Identität und Staatsangehörigkeit des Ausländers erforderlich sei und der Zweck der Maßnahme nicht durch mildere Mittel erreicht werden könne.

Auslesen und Speichern auf Vorrat unzulässig

Daran fehle es hier. Zum maßgeblichen Zeitpunkt der Anordnung und der Auslesung des Handys hätten mildere Mittel eingesetzt werden können, wie etwa die Auswertung und Überprüfung der von der Klägerin überreichten Dokumente, die erst nachträglich vorgenommen worden seien. Ein Auslesen und Speichern auf Vorrat sei unzulässig. Da die Erhebung der Daten rechtswidrig gewesen sei, habe auch der Ergebnisreport nicht verwertet werden dürfen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.06.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/aw)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Berlin_VG-9-K-13520-A_Behoerdliches-Auslesen-und-Verwerten-von-Daten-auf-Handys-von-Asylbewerbern-zu-Zwecken-des-Asylverfahrens-beanstandet~N30433

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 30433 Dokument-Nr. 30433

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.