wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 09.09.2024
VG 7 L 189/24 -

Bundesministerium für Digitales und Verkehr muss Fragen über Referatsleiter beantworten

Auch Dritte könnten bei berechtigt höherrangigen Interessen Einblick erhalten

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) muss einem Journalisten nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin Auskunft über die Arbeitszeiten eines Referatsleiters erteilen.

Der Antragsteller, ein Journalist, hatte im April berichtet, der Referatsleiter habe sich im April an verschiedenen Tagen in der FDP-Parteizentrale aufgehalten. Auf Nachfrage, insbesondere ob dies genehmigt worden sei, teilte das BMDV ihm mit, aus Gründen des Persönlichkeits- und Datenschutzes würden keine Informationen über Arbeitszeiten von Beschäftigten gegeben.

Zusammenspiel von Ministeriums- und Parteitätigkeit von erheblichem Interesse für die Allgemeinheit

Der auf die Beantwortung einzelner Fragen zielende Eilantrag hatte überwiegend Erfolg. Das VG bejahte einen aus § 111 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des Bundesbeamtengesetzes folgenden Auskunftsanspruch. Danach kann auch ein Dritter eine Auskunft aus der Personalakte ohne Einwilligung des Beamten verlangen, wenn die Auskunftserteilung für den Schutz berechtigter, höherrangiger Interessen zwingend erforderlich ist. Diese Voraussetzungen seien vorliegend gegeben. Die vorzunehmende Interessenabwägung falle hier wegen des besonders hohen Informationsinteresses der Presse zugunsten des Antragstellers aus. Im konkreten Fall trete der Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung des betroffenen Beamten dahinter zurück. Zugunsten der Pressefreiheit falle maßgeblich ins Gewicht, dass es sich bei den Arbeitszeiten des betroffenen Beamten und dem Zusammenspiel von Ministeriums- und Parteitätigkeit um ein Thema von erheblichem Interesse für die Allgemeinheit handele.

Es bestehe ein Interesse der Öffentlichkeit, darüber informiert zu werden, inwiefern mit öffentlichen Geldern besoldete leitende Beamte in einem Ministerium ihre Tätigkeit dort wahrnähmen. Im Blickfeld der Allgemeinheit stehe die Frage der Trennung von Regierungs- und Parteiarbeit. Soweit das Ministerium pauschal darauf verwiesen habe, der Referatsleiter habe seine Dienstpflicht erfüllt, genüge dies nicht, um der hier bestehenden umfassenden Auskunftsverpflichtung nachzukommen. Das BMDV muss dem Antragsteller in Folge des Beschlusses nunmehr u.a. beantworten, ob der Referatsleiter an drei Tagen im April eine Zeitkorrektur seines Arbeitszeitkontos beantragt hat. Gegen den Beschluss ist die Beschwerde zum OVG Berlin-Brandenburg möglich.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.09.2024
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Berlin_VG-7-L-18924_Bundesministerium-fuer-Digitales-und-Verkehr-muss-Fragen-ueber-Referatsleiter-beantworten~N34386

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 34386 Dokument-Nr. 34386

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.