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Wer in Berlin eine Nebenwohnung hat, darf sie nur eingeschränkt an Feriengäste vermieten. Die verschärften Genehmigungsvoraussetzungen sind verfassungsgemäß. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin.
Die
Die Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens beantragten beim Wohnungsamt jeweils erfolglos eine Genehmigung, um ihre Nebenwohnung im Bezirk Mitte bzw. Pankow von Berlin an Feriengäste zu vermieten. Ihre daraufhin erhobenen Klagen blieben erfolglos.
Das Verwaltungsgericht Berlin entschied, dass die Kläger die Nebenwohnungen erlaubnisfrei an Familienangehörige überlassen dürfen. Die Genehmigung zur
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.11.2018
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
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Dokument-Nr. 26654
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