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Für die Durchführung eines Yoga-Seminars kann ein Feuerwehrmann grundsätzlich keinen Sonderurlaub beanspruchen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Streitfalls, ein schwerbehinderten Menschen gleichgestellter Hauptbrandmeister bei der Berliner
Das Verwaltungsgericht Berlin wies den Eilantrag zurück. Die Gewährung von
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.07.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
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