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Wenn der berechtigte Verdacht besteht, dass ein Beamter ein Programm zum Ausspähen von Passwörtern in das Computernetzwerk seiner Dienststelle installiert hat, kann ihm gegenüber ein Amtsausübungsverbot verhängt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin im Eilverfahren bestätigt.
Der Antragsteller im hier zugrunde liegenden Fall ist seit 1998 im Öffentlichen Dienst des Landes Berlin tätig. Im September 2011 wurden zu einem Zeitpunkt, als der Antragsteller Dienst versah, von einem
Der Eilantrag des Antragstellers gegen das daraufhin verhängte
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.08.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
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Dokument-Nr. 13949
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