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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 31.07.2012
VG 5 L 130.12 -

Amtsausübungsverbot bei Verdacht auf Einschleusen von Schadprogrammen

Beamter installierte Schadprogramme auf dem Netzwerk der Dienststelle

Wenn der berechtigte Verdacht besteht, dass ein Beamter ein Programm zum Ausspähen von Passwörtern in das Computernetzwerk seiner Dienststelle installiert hat, kann ihm gegenüber ein Amtsausübungsverbot verhängt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin im Eilverfahren bestätigt.

Der Antragsteller im hier zugrunde liegenden Fall ist seit 1998 im Öffentlichen Dienst des Landes Berlin tätig. Im September 2011 wurden zu einem Zeitpunkt, als der Antragsteller Dienst versah, von einem Computer der Zentrale aus Schadprogramme auf dem Netzwerk der Dienststelle installiert. Die daraufhin durchgeführten Durchsuchungen des Arbeitsplatzes und der Wohnung des Antragstellers bestätigten den gegen ihn erhobenen Verdacht. Auf der Festplatte eines Computers in seiner Wohnung befanden sich umfangreiche Unterlagen aus verschiedenen Personalvorgängen anderer Bediensteter, persönliche Daten der Dienststellenleitung und andere interne Daten.

Amtsausübungsverbot: Mögliche Beeinträchtigung des Dienstbetriebes befürchtet

Der Eilantrag des Antragstellers gegen das daraufhin verhängte Amtsausübungsverbot wies das Verwaltungsgericht Berlin zurück. Die weitere Ausübung der Dienstgeschäfte durch ihn sei zumindest im Augenblick nicht vertretbar, weil anderenfalls mit großer Wahrscheinlichkeit eine schwerwiegende Beeinträchtigung des Dienstbetriebs, aber auch der Belange Dritter drohe. Die Maßnahme sei geboten, um weitere Aktivitäten dieser Art einstweilen zu unterbinden. Zudem habe der Antragsteller ansonsten bei einer Wiederaufnahme des Dienstes die Gelegenheit, die für eine Durchführung des Disziplinarverfahrens gebotenen Ermittlungen zu beeinträchtigen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.08.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online

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