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Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz darf den von ihr zum Opferbeauftragten des Landes Berlin bestellten Fachanwalt für Strafrecht im Internet mit dieser Qualifikation beschreiben. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2012 bestellte die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz einen Opferbeauftragten. Seine ehrenamtliche Tätigkeit umfasst u.a. den Aufbau eines Netzwerks von Hilfsangeboten für Opfer von Straftaten. Als
Das Verwaltungsgericht Berlin lehnte den auf Unterlassung gerichteten Eilantrag der Antragstellerin ab. Sie habe keine schweren und unzumutbaren Nachteile glaubhaft gemacht, die mit der verbliebenen Personenbeschreibung des Opferbeauftragten für sie einhergehen könnten. Es sei nicht ersichtlich, dass der bloße Hinweis auf eine berufliche Tätigkeit des Opferbeauftragten als
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.01.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
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