wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 14.08.2009
VG 4 L  274.09 -

Internet-Gewinnspiel über Pachtvertrag einer Gaststätte unzulässig

Bei Gewinnspiel handelt es sich um zulassungsbedürftiges Gewerbe

Ein Pachtvertrag über eine Gaststätte darf nicht im Wege eines Internet-Gewinnspiels vermittelt werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden und vorläufig eine Verbotsverfügung des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg bestätigt, mit der dem Betreiber eines Lokals in der Friedrichstraße die Abhaltung eines entsprechenden Gewinnspiels untersagt worden war.

Der Antragsteller hatte im Internet ein Online-Spiel durchführen wollen, bei dem einfache Rechenaufgaben möglichst schnell gelöst werden sollten. Voraussetzung hierfür war eine Registrierung zum Preis von 9,99 Euro pro Spielschein. Der Gewinner sollte nicht nur die Gelegenheit zum Abschluss eines Pachtvertrags über ein Caféhaus zu einem monatlichen Zins von etwa 1.300 Euro erhalten, sondern auch Eigentümer sämtlicher Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände des Lokals im Wert von etwa 200.000 Euro werden. Für den Fall, dass sich bis zu einem Stichtag weniger als 10.000 Gewinnspielteilnehmer registrierten, sollte das Gewinnspiel nicht stattfinden; die einbezahlten Beträge sollten unter Einbehaltung einer „Bearbeitungsgebühr“ von 5,99 € pro Spielschein erstattet werden.

Gewinnspiel zielt auf Verkauf von Gewinnspielchancen nicht auf Verkauf des Gewerbes ab

Gegen die behördliche Untersagungsverfügung hatte der Antragsteller eingewandt, er beabsichtige, sein Gewerbe in diesem Jahr einzustellen. Er betreibe kein unerlaubtes Gewinnspiel, weil er insoweit nicht gewerbsmäßig tätig sei. Es fehle an der nötigen Dauerhaftigkeit, weil er das Gewinnspiel einmalig durchführen und auch sonst keine weiteren Online-Spiele veranstalten wolle. Das Verwaltungsgericht bestätigte das behördliche Vorgehen. Es spreche alles dafür, dass es sich bei dem Gewinnspiel um ein Gewerbe handele, zu dessen Ausübung es einer Zulassung bedürfe, über die der Antragsteller nicht verfüge und auf die er auch keinen Anspruch habe. Es liege eine gewerbsmäßige Veranstaltung eines Spiels mit Gewinnmöglichkeit im Sinne der Gewerbeordnung vor. Der Antragsteller ziele nämlich über Monate darauf ab, mindestens zehntausend Gewinnspielchancen zu verkaufen. Auf einen einzelnen Erwerbsakt am letzten Tag des Spiels komme es demgegenüber nicht an.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.08.2009
Quelle: ra-online, VG Berlin

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Berlin_VG-4-L-27409_Internet-Gewinnspiel-ueber-Pachtvertrag-einer-Gaststaette-unzulaessig~N8353

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 8353 Dokument-Nr. 8353

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.