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Wer entgegen den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes Alkohol an Minderjährige abgibt, muss mit einer umfassenden Gewerbeuntersagung rechnen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger betrieb seit Juli 2007 einen
Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab. Dem Kläger fehle es an der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit, so dass der Widerruf und die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.02.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
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Dokument-Nr. 17680
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