wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 16.11.2007
VG 4 A 364.07 -

VG Berlin bestätigt Verbot für Flatrate-Partys

Gefahr für die Gesundheit der Gäste

So genannte Flatrate-Partys können in Berlin untersagt werden. Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte eine entsprechende Auflage, die einem Diskothekenbesitzer untersagte alkoholische oder alkoholhaltige Getränke ohne Mengenbegrenzung zu einem einmal entrichteten Preis auszuschenken.

Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin erteilte einem Diskothekenbetreiber nachträglich eine Auflage, mit der es ihm unter anderem aufgab, Veranstaltungen zu unterlassen, bei denen alkoholische und alkoholhaltige Getränke (Mixgetränke) ohne Mengenbegrenzung zu einem einmal entrichteten Preis ausgeschenkt werden. Den gegen diese Auflage gerichteten Eilrechtsschutzantrag wies das Verwaltungsgericht Berlin zurück.

Gesundheitsgefährdung

Das Gericht sieht in einer derartigen Veranstaltung eine Gefahr für die Gesundheit von Gästen, gegen die die Behörde vorgehen darf, auch wenn es grundsätzlich erlaubt ist, mit dem Ausschank von Alkohol Geld zu verdienen.

Pauschalpreis wirkt konsumfördernd

Jede Pauschalpreisabrede nehme demjenigen, der den Preis gezahlt habe, die Frage ab, ob er eine in Betracht kommende Leistung noch bezahlen könne. Dies wirke konsumfördernd. Denn wer seine Leistung bereits erbracht habe, über die Gegenleistung aber weitgehend frei verfügen könne, werde eher zusehen, dass er seine Vorstellung von einem günstigen Preis – Leistungsverhältnis erreiche. Hinzu komme, dass die Antragstellerin auf ihren „flat-rate-partys“ beispielsweise mit Werbesprüchen wie „in ist, was drin ist“ eine Atmosphäre schaffe, in der der Wankelmütige seine Alkoholverträglichkeit falsch einschätze und sich in der Folge mit dem freien Konsum übernehme.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.11.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 34/07 des VG Berlin vom 21.11.2007

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Berlin_VG-4-A-36407_VG-Berlin-bestaetigt-Verbot-fuer-Flatrate-Partys.news5188.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 5188 Dokument-Nr. 5188

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.