wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 15.11.2022
VG 3K 309/21 -

Zuschüsse für Berliner Privatschulen rechtmäßig

Regelausstattung öffentlicher Schulen maßgeblich für Privatschulen

Das Verwaltungsgericht Berlin hat über den Umfang von Zuschüssen für die Privat­schul­finanzierung entschieden.

Die Klägerin ist Träger mehrerer staatlich anerkannter Ersatzschulen in Berlin und begehrt eine Erhöhung des ihr vom Land Berlin für die Jahre 2021 und 2022 gewährten Zuschusses. Die Höhe dieses Zuschusses bemisst sich nach den vergleichbaren Personalkosten öffentlicher Schulen, die sich wiederum nach dem Lehrkräftebedarf und dem Bedarf an sonstigen schulischen Mitarbeitenden bestimmen. Die Klägerin macht einen weiteren Zuschuss unter Berücksichtigung von Personalkosten für Verwaltungsleitung, IT-Administration und Schulsozialarbeit geltend.

Zuschuss für Verwaltungsleitung bestätigt

Das VG hat die Klage abgewiesen, weil der betroffenen Schule keine weiteren Zuschüsse zuständen. Nach der gesetzlichen Regelung im Schulgesetz und der Ersatzschulzuschussverordnung komme es auf die Regelausstattung öffentlicher Schulen an. Verwaltungsleitung sei als Regelausstattung - auch bei der Klägerin - zutreffend erstmals für das Bewilligungsjahr 2022 berücksichtigt worden. Der Zuschuss für die Klägerin sei insoweit auch der Höhe nach nicht zu beanstanden.

Kein Zuschuss für IT-Administration und Sozialarbeit

Personal für IT-Administration sei keine Regelausstattung der öffentlichen Schulen und damit auch bei Privatschulen nicht zu berücksichtigen. Diese Aufgabe werde bei öffentlichen Schulen vielmehr von Lehrkräften übernommen, die im Gegenzug etwas weniger Unterricht erteilen müssten. Dieser Umstand werde nach den nachvollziehbaren Angaben des Landes Berlin bei der Ermittlung der Schüler-Lehrer-Relation berücksichtigt. Auch die Personalkosten für Sozialarbeit seien nicht zuschussfähig. Die an Berliner Schulen tätigen Sozialarbeitenden seien ganz überwiegend - worauf es ankomme - nicht Beschäftigte der Schulen selbst. Vielmehr werde die Sozialarbeit an Schulen im Wesentlichen durch freie Träger der Jugendhilfe organisiert, die autonom von der Schule agierten. Gegen das Urteil kann Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden. Die Kammer hat die Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung für eine Vielzahl vergleichbarer Verfahren zugelassen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.11.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/ps)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Berlin_VG-3K-30921_Zuschuesse-fuer-Berliner-Privatschulen-rechtmaessig.news32377.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 32377 Dokument-Nr. 32377

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.