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Behinderte, die im Land Berlin berechtigt sind, Telebusse oder Teletaxis in Anspruch zu nehmen, können die Kosten eines stattdessen in Anspruch genommenen Privatfahrers nicht erstattet bekommen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin.
Nach der Verordnung über die Vorhaltung eines besonderen Fahrdienstes wird für
Das Verwaltungsgericht bestätigte demgegenüber die ablehnende Entscheidung der Behörde. Die Fahrt in einem privaten
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.11.2009
Quelle: ra-online, VG Berlin
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Dokument-Nr. 8753
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