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Die Bundesrepublik Deutschland ist bei ihren Bemühungen um die Freilassung der auf dem am 4. April 2009 von Piraten vor der somalischen Küste entführten Hamburger Frachter "Hansa Stavanger" befindlichen deutschen Geiseln nicht auf ein bestimmtes Vorgehen festgelegt. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Das Gericht wies damit einen Antrag zurück, mit dem eine der deutschen Geiseln durch ihren Vater die Bundesrepublik Deutschland im Wege einer einstweiligen Anordnung verpflichten wollte, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um das Leben und die körperliche Unversehrtheit des Antragstellers zu schützen und zu retten sowie sich für die
Zur Begründung hieß es: Die Bundesregierung, die durch das Grundgesetz verpflichtet sei, das Leben und die körperliche Unversehrtheit des entführten Antragstellers zu schützen und auf seine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.07.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 31/09 des VG Berlin vom 08.07.2009
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Dokument-Nr. 8122
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