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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass die Ablehnung der Aufnahme eines 9-jährigen Mädchens in den bisher nur mit Knaben besetzten Staats- und Domchor Berlin rechtlich nicht zu beanstanden ist. Das Gericht verwies darauf, dass die Abweisung nicht aufgrund des Geschlechts, sondern deshalb erfolgte, weil das Mädchen nach der Bewertung des Chorleiters dem gewünschten Klangbild nicht entsprochen habe.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls begehrt die
Das Verwaltungsgericht Berlin wies hat die Klage ab. Der Klägerin die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.08.2019
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online (pm/kg)
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Dokument-Nr. 27762
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