wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 23.10.2014
VG 28 K 456.12 V -

EuGH soll Spracherfordernis bei Ehegattennachzug prüfen

VG Berlin erbittet erneut Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union

Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Gerichtshof der Europäischen Union erneut darum gebeten, die Vereinbarkeit des Nachweises deutscher Sprachkenntnisse als Voraussetzung für den Nachzug ausländischer Ehegatten mit europäischem Recht zu prüfen.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens ist eine 1978 geborene nigerianische Staatsangehörige; sie begehrt ein Visum zum Zwecke des Familiennachzuges zu ihrem in Deutschland lebenden nigerianischen Ehemann. Das Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland lehnte den Antrag ab. Hiergegen richtet sich die Klage. Die Klägerin meint, ihr sei ein Kurs zum Erwerb einfacher deutscher Sprachkenntnisse beim Goethe-Institut in Lagos nicht zuzumuten. Denn von ihrem Wohnort benötige sie dorthin mit dem Bus 10 Stunden.

EuGH rügt im Fall einer türkischen Staatsangehörigen Verstoß gegen Unionsrecht aufgrund der geforderten Deutschkenntnisse

Nachdem der Generalanwalt beim Gerichtshof der Europäischen Union in der ebenfalls vom Verwaltungsgericht Berlin vorgelegten Sache "Dogan" (vgl. Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil v. 10.07.2014 - C-138/13 -) Zweifel an der Vereinbarkeit des Sprachnachweises für türkische Staatsangehörige mit der sogenannten Familiennachzugsrichtlinie geäußert hat, sieht das Verwaltungsgericht Berlin nunmehr Klärungsbedarf für sonstige Staatsangehörige. Im Fall "Dogan" hat der Gerichtshof der Europäischen Union diese Frage nicht beantwortet, weil das für türkische Staatsangehörige geltende Assoziationsrecht insoweit vorrangig war. Das Gericht hat das Klageverfahren daher ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof die Frage zur Entscheidung vorgelegt.

Vorlagefrage im Beschluss VG 28 K 456.12 V:

Ist Artikel 7 Abs. 2 Unterabs. 1 der Richtlinie 2003/86/EG des Rates vom 22. September 2003 betreffend das Recht auf Familienzusammenführung (ABl. L 251 vom 3. Oktober 2003, S. 12) so auszulegen, dass er einer Regelung des nationalen Rechts entgegensteht, mit der die erstmalige Einreise eines Familienangehörigen eines Zusammenführenden davon abhängig gemacht wird, dass der Familienangehörige vor der Einreise nachweist, sich auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen zu können?

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.11.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Berlin_VG-28-K-45612-V_EuGH-soll-Spracherfordernis-bei-Ehegattennachzug-pruefen.news19192.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 19192 Dokument-Nr. 19192

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.