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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass das Bundeskanzleramt Auskunft darüber erteilen muss, wann und aus welchem gesellschaftlichen Anlass nicht-private Abendessen der Bundeskanzlerin im Bundeskanzleramt stattfanden, an denen auch Personen teilnahmen, die weder ein politisches Amt oder Mandat innehatten.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Verfahrens ist ein eingetragener Verein, der zu seinen Zielen die Förderung des demokratischen Staatswesens und die Aufklärung über die Tätigkeiten von Abgeordneten und die Information über politische Entscheidungsprozesse zählt. Er betreibt eine Internetseite, auf der er über die Ergebnisse seiner Recherchen berichtet. Vom Bundeskanzleramt begehrte er
Das Verwaltungsgericht Berlin verpflichtete das Bundeskanzleramt im Wege der einstweiligen Anordnung zur
Ein entsprechender Antrag des Antragstellers nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes hatte vor dem Verwaltungsgericht (VG 2 L 83.17) keinen Erfolg.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.07.2017
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
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Dokument-Nr. 24485
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