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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass die BILD-Zeitung ihre Live-Streams nicht weiter zulassungsfrei betreiben darf.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens veranstaltet und verbreitet seit April 2018 die Internet-Video-Formate "Die richtigen Fragen", "BILD live" und "BILD-Sport - Talk mit Thorsten Kinhöfer". Diese können live gestreamt werden. Die
Das Verwaltungsgericht Berlin wies die Klage in weiten Teilen ab. Der Bescheid sei größtenteils rechtmäßig und verletze die Klägerin nicht in ihren Rechten. Zu Recht habe die Beklagte die Live-Streams als zulassungspflichtigen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.09.2019
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online (pm/kg)
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