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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 21.06.2013
VG 26 L 259.13 -

Berliner Senat muss vorerst staatlichen Zuschuss für Jüdische Gemeinde zahlen

Staatliche Förderung darf wegen eines zu erwartenden Fehlbedarfs der Gemeinde nicht schon im Voraus versagt werden

Das Land Berlin muss der Jüdischen Gemeinde zu Berlin vorerst weiter Zuschüsse auszahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.

Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Nach dem Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und der Jüdischen Gemeinde zu Berlin steht dieser jährlich ein Zuschuss von etwa 5 Mio. Euro zu, wobei der Zahlbetrag automatisch an Gehaltsveränderungen im öffentlichen Dienst angepasst wird. Aufgrund von Unklarheiten des aktuellen Wirtschaftsplans hatte der Senat die Zahlung eingestellt.

Voraussetzungen für Auszahlung liegen vor

Das Verwaltungsgericht Berlin gab dem dagegen gerichteten Antrag der Jüdischen Gemeinde statt. Die Voraussetzungen für eine Auszahlung lägen vor, weil der Staatsvertrag eine institutionelle Förderung vorsehe und die Auszahlung nicht an weitere Bedingungen knüpfe. Die Förderhöhe sei von vornherein beziffert. Daher dürfe noch nicht einmal ein gültiger Wirtschaftsplan zur Voraussetzung der Auszahlung gemacht werden. Vielmehr stehe dem Land lediglich ein nachträgliches Prüfrecht zu. Angesichts eines auch im Jahr 2013 zu erwartenden Fehlbedarfs der Gemeinde dürfe eine staatliche Förderung nicht schon im Voraus versagt werden.

Land muss Gemeinde Zuschuss auszahlen

Das Land muss der Gemeinde daher sofort einen Betrag von etwa 1.3 Mio. Euro auszahlen; ferner stehen ihr monatlich zunächst bis zur Entscheidung in der Hauptsache weitere 434.111 Euro zu.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.06.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online

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