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Das Verwaltungsgericht Berlin hat dem Land Berlin vorläufig untersagt, Abrissarbeiten an bestimmten Bestandsgebäuden des Stadiongeländes im Jahn-Sportpark vorzunehmen, an denen sich Brutstätten des Haussperlings befinden.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen beabsichtigt gegenwärtig, Gebäude auf dem Gelände des Jahn-Sportparks abzureißen. Für die in einem zweiten Schritt geplante Neuerrichtung des Stadiongebäudes findet derzeit ein noch nicht abgeschlossenes Bebauungsplanverfahren statt. Im Rahmen dieses Planverfahrens ließ die Senatsverwaltung ein artenschutzrechtliches Gutachten erstellen. Nach diesem Gutachten würden bei Umsetzung des Bauvorhabens zwar
Das VG hat dem Land die Abrissarbeiten hinsichtlich derjenigen Stadionteile, an denen sich
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.11.2024
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 34521
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