wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 06.08.2022
VG 24 L 183/22 -

Alkoholgenuss im Park dient der Erholung und entspricht der widmungsgemäßen Nutzung öffentlicher Grünanlagen

Verwaltungsgericht Berlin kippt Alkoholverbot im Park

Das vom Bezirksamt Mitte von Berlin verhängte Alkoholverbot im Monbijoupark und im James-Simon-Park hat nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vorerst keinen Bestand.

Am 21. Juli 2022 erließ das Bezirksamt Mitte eine bis zum 11. September 2022 befristete und für sofort vollziehbar erklärte Allgemeinverfügung, nach der der Konsum sowie das Mitführen von alkoholischen Getränken in den beiden Grünanlagen von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr untersagt ist; ausgenommen wird das Mitführen alkoholischer Getränken nur im Rahmen der Durchquerung der Grünanlage. Zur Begründung berief sich die Behörde im Wesentlichen auf die für die Grünanlagen schädlichen Folgen, die auf nächtlichen Alkoholkonsum durch zahlreiche Personen zurückzuführen seien. Die Nutzung einer Grünanlage zur Nachtzeit hauptsächlich zum Konsum alkoholischer Getränke und zum wilden Feiern habe zu Schäden an den Grünanlagen geführt und widerspreche dem gesetzlichen Zweck einer Grünanlage als Ort ruhiger Erholung für die Bevölkerung.

Erlass von Ge- und Verboten muss grünanlagenspezifischem Zweck dienen

Die 24. Kammer des Verwaltungsgerichts gab dem hiergegen gerichteten Eilantrag des Antragstellers statt. Auf das Grünanlagengesetz (GrünanlG) lasse sich die Entscheidung nicht stützen. Zwar könne die Bezirksverwaltung danach für Anlagen oder Anlagenteile Beschränkungen auf bestimmte Benutzungsarten und Öffnungszeiten festlegen und die Benutzung durch Gebote oder Verbote regeln. Auch wenn die Vorschrift keine weiteren Voraussetzungen hierfür festlege, folge aus der gesetzlichen Zweckbestimmung, dass der Erlass von Ge- und Verboten einem grünanlagenspezifischen Zweck dienen müsse. Daran habe sich die ins Ermessen der Behörde gestellte Entscheidung zu orientieren. Dieses Ermessen habe das Bezirksamt überschritten.

Keine konsequente Durchsetzung bereits bestehender Verbote

Das befristete Verbot des Konsums und Mitführens von alkoholischen Getränken sei bereits nicht geeignet, die grünanlagenrechtlichen Schutzzwecke zu verwirklichen. Denn der Konsum von Alkohol sowohl einzeln als auch in Gruppen stelle grundsätzlich eine widmungsgemäße Nutzung öffentlicher Grünanlagen zu Erholungszwecken dar; das Gesetz schreibe nicht vor, auf welche Art und Weise Anlagenbesucher nach Erholung suchen dürften, solange das Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme eingehalten werde. Die erkennbar gewordenen Missstände resultierten nicht aus dem Alkoholgenuss als solchem. Vielmehr bedürfe es weiterer Verhaltensweisen, die jedoch einerseits unabhängig vom Alkoholkonsum eintreten könnten und andererseits nicht zwingende Folge jeden Alkoholkonsums seien. Lärm, Vermüllung, wildes Urinieren und anderes rücksichtsloses Verhalten seien nach dem GrünanlG ohnehin verboten. Diese Verbote setze das Bezirksamt aber nicht konsequent durch. Zugleich sei die Maßnahme auch nicht angemessen, weil sie auch für solche Anlagenbesucher gelte, die im Rahmen der widmungsgemäßen Nutzung der Anlagen Alkohol konsumierten, ohne die Anlage in ihrem Bestand oder ihrer widmungsgemäßen Funktionsfähigkeit zu beeinträchtigen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.09.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/aw)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Berlin_VG-24-L-18322_Alkoholgenuss-im-Park-dient-der-Erholung-und-entspricht-der-widmungsgemaessen-Nutzung-oeffentlicher-Gruenanlagen.news32151.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 32151 Dokument-Nr. 32151

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.