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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 19.09.2007
VG 23 X 2. 07  -

Asylantrag aufgrund möglicher Steinigung im Heimaland abgelehnt

Yasmin K. muss zurück in den Iran

Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Klageverfahren der iranischen Staatsangehörigen „Yasmin K.“ (Name geändert) die Klage auf Gewährung von Asyl abgewiesen.

Die Klägerin, eine iranische Staatsangehörige, beantragte nach ihrer Einreise in das Bundesgebiet Asyl. Zur Begründung trug sie vor, sie werde aufgrund ihrer sexuellen Orientierung im Iran verfolgt. Sie sei nach einer Feier, auf der es zu sexuellen Handlungen unter ihrer Beteiligung gekommen sei, von Zivilpolizisten verhaftet worden. Ihr sei die Flucht gelungen. Es lägen gerichtliche Vorladungen gegen sie im Iran vor und ein Urteil, wonach sie gesteinigt werden solle.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehnte den Asylantrag der Klägerin als offensichtlich unbegründet ab. Hiergegen erhob die Klägerin Klage.

Die Klage hat die 23. Kammer des Verwaltungsgerichts abgewiesen. Zur Begründung wurde ausgeführt, die Ausführungen der Klägerin über ihre Verfolgung, insbesondere über ihre angebliche Flucht, seien unglaubhaft. Die im Verfahren vorgelegten iranischen Vorladungen seien ebenso gefälscht wie das angebliche Urteil eines iranischen Gerichts, in dem die Steinigung der Klägerin angeordnet worden sein soll.

Die 23. Kammer hat jedoch die aufschiebende Wirkung der Klage angeordnet. Die Klägerin kann daher für die Dauer eines eventuellen Berufungszulassungsverfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg nicht aus dem Bundesgebiet abgeschoben werden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.10.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 24/07 des VG Berlin vom 27.09.2007

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