wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 06.12.2021
VG 23 L 684/21 -

Botschaft darf Angeklagtem in Cum-Ex-Verfahren Reisepass entziehen

VG weist Eilantrag zurück

Die Entziehung des Reisepasses eines wegen Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall Angeklagten durch eine Deutsche Botschaft ist rechtmäßig. Das Verwaltungsgericht Berlin hat dessen Eilantrag zurückgewiesen.

Gegen den Antragsteller wurde in Deutschland wegen Steuerhinterziehung in drei besonders schweren Fällen ermittelt und Anklage bei zwei Landgerichten erhoben. Ihm wird u.a. vorgeworfen, von 2007 bis 2013 sog. Cum-Ex-Geschäfte mit deutschen Aktienwerten durchgeführt zu haben, wodurch Kapitalertragssteuern unrechtmäßig abgerechnet worden seien. Die Staatsanwaltschaft geht von einer Schadenssumme in Höhe von ca. 280 Millionen Euro aus. Es liegen Haftbefehle vor, nach denen der Antragsteller flüchtig sei. Er habe danach anlässlich einer Hausdurchsuchung seinen Wohnort ins Ausland verlegt. Zudem habe er einen großen Bestand an Goldbarren durch seinen Hausmeister mit einem Pkw ins Ausland verbringen lassen. Die Botschaft hat dem Antragsteller daraufhin seinen Reisepass entzogen, um seine Rückkehr nach Deutschland zu veranlassen. Hiergegen wendet er sich. Er beruft sich u.a. darauf, ohnehin nicht reisen zu können, da er sich in Auslieferungshaft befinde. Zudem habe seine Frau das Haus im Ausland deutlich vor der Hausdurchsuchung erworben.

Tatvorwürfe verbundenen mit Strafandrohung bieten einen erheblichen Fluchtanreiz

Das VG hat den Eilantrag zurückgewiesen. Die Antragsteller könne nicht beanspruchen, vorläufig von der Entziehung seines Reisepasses verschont zu bleiben. Es lägen Tatsachen vor, welche die Annahme rechtfertigten, dass er sich dem Strafverfahren entziehen wolle. Der Antragsteller sei flüchtig. Hinzu kämen die gegen ihn erhobenen schweren Tatvorwürfe, die angesichts der damit verbundenen Strafandrohung einen erheblichen Fluchtanreiz böten. Er habe eine Gesamtfreiheitsstrafe von deutlich über zwei Jahren zu erwarten. Ob die strafrechtlichen Vorwürfe zuträfen, habe das Verwaltungsgericht nicht zu entscheiden.

Auch Strafentziehungswillen gegeben

Auch der Wille, sich dem Strafverfahren zu entziehen, liege vor. Hierfür spreche insbesondere, dass dem Antragsteller bei Rückkehr nach Deutschland die sofortige Inhaftierung drohe. Zudem müsse er mit einer Freiheitsstrafe rechnen, deren Vollstreckung nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werde. Der Annahme des Strafentziehungswillens stehe nicht entgegen, dass seine Frau das Haus im Ausland bereits vor der Durchsuchung erworben hat. Denn er habe sich unmittelbar nach der Durchsuchung seiner Kanzleiräume in Deutschland abgemeldet. Die Passentziehung sei auch verhältnismäßig. Insbesondere fördere sie das Ziel der Durchführung des Strafverfahrens in Deutschland. Das öffentliche Interesse an der Durchführung des Strafverfahrens überwiege das Interesse des Antragstellers, seinen Reisepass zu nutzen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.12.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Berlin_VG-23-L-68421_Botschaft-darf-Angeklagtem-in-Cum-Ex-Verfahren-Reisepass-entziehen~N31169

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 31169 Dokument-Nr. 31169

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.