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Einem Steuerpflichtigen mit erheblichen Steuerschulden kann der Reisepass entzogen werden, um zu verhindern, dass er sich seinen finanziellen Verpflichtungen entzieht. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin.
Lesetipp - refrago:
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Verfahrens, ein 60jähriger Deutscher, schuldet dem Land Baden-Württemberg Einkommenssteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von 250.090,43 Euro. Zusätzlich fordert der Fiskus von ihm Umsatzsteuer. Einschließlich Säumniszuschlägen sind aktuell Steuerschulden in Höhe von mindestens 531.981,13 Euro fällig. In der Vergangenheit hielt sich der Antragsteller an verschiedenen Wohnorten in Deutschland auf, z.T. ohne seiner
Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten entzog ihm im April 2014 den in Berlin ausgestellten
Das Verwaltungsgericht Berlin lehnte den gegen die Passentziehung gerichteten Eilantrag des Antragstellers ab. Nach dem Passgesetz könne ein
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.09.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
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Dokument-Nr. 18774
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