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Prostituierte, die ihrer Tätigkeit unter einem Pseudonym nachgehen, können diesen Namen nicht als Künstlernamen im Personalausweis eintragen lassen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens ist
Das Verwaltungsgericht Berlin wies die Klage ab. Die Klägerin habe keinen Anspruch auf die begehrte Eintragung. Als
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.01.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
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