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Das Verwaltungsgerichts Berlin hat einen Antrag des Vereins ‚Pro Reli' auf einstweiligen Rechtsschutz zurückgewiesen. Mit diesem Antrag begehrte ‚Pro Reli' im Wesentlichen die Unterlassung einer seiner Auffassung nach unsachgemäßen Werbung für ein bestimmtes Abstimmungsverhalten bei dem Volksentscheid am kommenden Sonntag über die Einführung eines Wahlpflichtbereichs Ethik/ Religion.
Diesen Antrag erachtete das Verwaltungsgericht Berlin für unzulässig. Für die Überprüfung von Maßnahmen des Senats im Vorfeld der Abstimmung sei ausschließlich der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin zuständig. Im Übrigen sei der Antrag aber auch unbegründet. Dass die für den morgigen Tag geplanten Zeitungsanzeigen des Senats unsachgemäße Inhalte aufwiesen, sei nicht feststellbar. Der Senat sei bei Volksabstimmungen nicht zur Neutralität verpflichtet, sondern dürfe seine Position mit Nachdruck vertreten und werbend dafür eintreten. Die Grenze zur unzulässigen Einflussnahme im Vorfeld der Abstimmung sei erst dann überschritten, wenn nicht mehr die sachliche Information der Bürger im Vordergrund stehe, sondern die Beeinflussung der Stimmberechtigten in einer die Entscheidungsfreiheit missachtenden und gefährdenden Weise. So liege der Fall hier nicht.
Es sei auch nicht ersichtlich, dass der Senat für seine Position nur dann werbend tätig werden dürfe, wenn der Antragsteller, wie dieser meinte, mit finanziellen Mitteln für vergleichbare Werbemaßnahmen ausgestattet werde.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.04.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 16/09 des VG Berlin vom 23.04.2009
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Dokument-Nr. 7765
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