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Die NPD hat keinen Anspruch auf Überlassung von Räumlichkeiten für ihren Berliner Landesparteitag. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin. Der Bezirk Lankwitz durfte der NPD, den Zugang verwehren, weil die Partei sich mit Passagen des Vertrags nicht einverstanden erklärt hatte, wonach volksverhetzende Äußerungen in den Räumen nicht zulässig seien. Daraufhin vermietete der Bezirk die Räume an die CDU-Fraktion Steglitz-Zehlendorf.
Die
Das Gericht führte zur Begründung weiter an, politische Parteien könnten lediglich eine Gleichbehandlung bei der Raumvergabe verlangen. Das Bezirksamt stelle die fraglichen Räume in ständiger Übung politischen Parteien zur Verfügung, wobei es die Zulassung zur Nutzung aber davon abhängig mache, dass der von ihm vorformulierte Raumnutzungsvertrag ohne Einschränkungen und Vorbehalte abgeschlossen werde. Zu den vorformulierten Vertragsbestimmungen gehöre u. a. eine Klausel, wonach der Mieter nicht berechtigt sei, die Mieträume zur Durchführung von Veranstaltungen zu nutzen, auf denen rechtsextremes, rassistisches, antisemitisches oder antidemokratisches Gedankengut dargestellt und/oder verbreitet werde, sei es vom Mieter selbst, seinen Mitgliedern oder von Besuchern der Veranstaltung.
Die geübte Praxis des Bezirksamtes ist nach Auffassung der Richter rechtlich nicht zu beanstanden. Es sei aller Voraussicht nach sachlich gerechtfertigt, dass das Amt die Nutzung seiner Räumlichkeiten u. a. davon abhängig mache, ob diese für verfassungswidrige Zwecke genutzt würden. Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf habe auch im Fall der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.03.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 13.03.2009
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Dokument-Nr. 7578
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