kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Das VG Berlin hat entschieden, dass die Verpflichtung, im Deutschen Bundestag eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, rechtmäßig ist.
Mit Allgemeinverfügung vom 5. Oktober 2020 ordnete der Präsident des Deutschen Bundestages unter Anordnung sofortiger Vollziehung das Tragen einer
Das VG Berlin hat den Eilantrag abgelehnt. Die Anordnung sei bei summarischer Prüfung nicht zu beanstanden. Sie genüge den an eine Allgemeinverfügung zu stellenden formellen Erfordernissen. In der Sache beruhe die Entscheidung auf Art. 40 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes, wonach der Präsident des Bundestages das Hausrecht ausübt. Diese Vorschrift gebe dem Präsidenten die Befugnis für den Erlass hausrechtlicher Maßnahmen, ohne dass es eines konkretisierenden Gesetzes bedürfe.
Die Anordnung sei hinreichend bestimmt. Der Begriff der "Mund-Nasen-Bedeckung" sei auch unter Berücksichtigung des Ziels der Allgemeinverfügung, die Gefahr einer Übertragung von COVID-19 durch Aerosol-Partikel zu verringern, eindeutig. Die Maßnahme diene dem Ziel, den von der Pandemielage ausgehenden Gefahren für die Funktionsfähigkeit des Deutschen Bundestages zu begegnen. Die Antragsgegnerin habe zu Recht davon ausgehen dürfen, dass Infektionen von Abgeordneten und sonstigen Beschäftigten im Deutschen Bundestag hinreichend wahrscheinlich seien und dass die Arbeits- bzw. Dienstunfähigkeit der Erkrankten sowie die erforderlichen infektionsschutzrechtlichen Folgemaßnahmen (z.B. Quarantäne ganzer Abteilungen) den ordnungsgemäßen Dienstbetrieb beeinträchtigen würden.
Die Maßnahme, die auf den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts beruhe, sei verhältnismäßig. Sie sei geeignet, das angestrebte Ziel zu erreichen. Ein milderes Mittel stehe nicht zur Verfügung, und der Eingriff sei auch angemessen. Im Verhältnis zur grundgesetzlich verankerten Funktionsfähigkeit des Deutschen Bundestages hätten die von der Maskenpflicht ausgehenden Grundrechtsbeeinträchtigungen ein geringes Gewicht und müssten deswegen zurücktreten.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.11.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Berlin_VG-2-L-17920_Maskenpflicht-im-Bundestag-gilt-auch-fuer-Mitarbeiter-der-AfD-Fraktion~N29496
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 29496
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.