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Beschlüsse parlamentarischer Untersuchungsausschüsse sind nicht justiziabel. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.
Der Antragsteller, ein ehemaliger Bilanzprüfer des Wirecard-Konzerns, wollte im Wege einer einstweiligen Anordnung die Veröffentlichung des Abschlussberichts des sogenannten Wirecard-Untersuchungsausschusses verhindern, soweit darin seine Person betreffende Passagen enthalten sind und er namentlich genannt wird.
Das VG Berlin lehnte den Eilantrag ab. Artikel 44 Abs. 4 Satz 1 des Grundgesetzes sehe ausdrücklich vor, dass Beschlüsse der Untersuchungsausschüsse der richterlichen Erörterung entzogen seien. Der Deutsche Bundestag bzw. seine Untersuchungsausschüsse sollten unabhängig von Regierung, Behörden und Gerichten Sachverhalte prüfen und bewerten können. Deshalb seien sowohl der Inhalt des Abschlussberichts als auch dessen Veröffentlichung der richterlichen Erörterung entzogen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.06.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/aw)
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