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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass der Deutsche Bundestag Auskunft über die Zahl der an Verbandsvertreter ausgestellten Hausausweise und die Namen der Verbände geben muss.
Nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages werden Hausausweise für Verbandsvertreter ausgestellt, wenn diese mit ihrem Verband in einer öffentlichen Liste eingetragen sind. Den Vertretern von nicht in dieser Weise öffentlich registrierten Verbänden kann ein Hausausweis erteilt werden, wenn der Verbandsvertreter in einem durch den Parlamentarischen Geschäftsführer einer Fraktion gezeichneten Antrag nachweist, dass er das Gebäude des Deutschen Bundestages im Interesse des Parlaments häufig aufsuchen muss.
Auf die Anfrage des Klägers lehnte die Bundestagsverwaltung die Herausgabe von Informationen zur Zahl und zu den Namen der Verbände mit der Begründung ab, dass die Zeichnung von Anträgen durch die Parlamentarischen Geschäftsführer eine parlamentarische Angelegenheit sei, mandatsbezogene Informationen betreffe und Rückschlüsse auf die natürliche Personen erlaube.
Dem ist das Verwaltungsgericht Berlin nicht gefolgt. Der Kläger habe einen Anspruch nach dem
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.06.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
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Dokument-Nr. 21181
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