wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 26.07.2016
VG 19 K 192.14 -

Umspannwerk kann im allgemeinen Wohngebiet zulässig sein

Schädliche Lärm- oder Strahlungs­immissionen durch Umspannwerk nicht zu erwarten

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass ein Umspannwerk als "gewerblicher Kleinbetrieb" im allgemeinen Wohngebiet zulässig sein kann.

Die Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens sind Eigentümer verschiedener Grundstücke in Berlin-Spandau, die im Bereich eines allgemeinen Wohngebiets liegen. Sie grenzen an ein Grundstück der Beigeladenen bzw. befinden sich hierzu in unmittelbarer Nachbarschaft. Dort plant die Beigeladene, eine Stromnetzbetreiberin, die Errichtung eines Umspannwerks auf einer Fläche von ca. 27 m x 33 m und mit einer Höhe bis zu 11,65 m. Das Werk soll bis zu 70.000 Kunden in Spandau mit elektrischer Energie versorgen, mittelfristig ältere Umspannwerke ersetzen und unbesetzt im Wege der Fernwartung betrieben werden. Gegen die hierfür erteilte Baugenehmigung wenden sich die Kläger; sie sind der Auffassung, dass schon die Art der baulichen Nutzung unzulässig sei. Insbesondere handele es sich nicht nur um eine bloße Nebenanlage. Das Maß der baulichen Nutzung sei unzulässig, da infolge der erteilten Befreiung die Festsetzungen der Bauleitplanung ausgehebelt würden, was rücksichtslos sei.

Hauptanlage als nicht störender gewerblicher Kleinbetrieb zulässig

Das Verwaltungsgericht Berlin wies die Klage ab. Das geplante Umspannwerk sei nach seiner Art der baulichen Nutzung allgemein zulässig. Es handele sich zwar nicht um eine bloße Nebenanlage, wozu nur etwa Verteilerkästen, Transformatorenhäuschen oder Leitungsmasten zählten. Als Hauptanlage sei das Werk hier aber als nicht störender gewerblicher Kleinbetrieb zulässig. Der planungsrechtliche Begriff des Gewerbebetriebs erfasse alle Anlagen für gewerbliche Zwecke und damit auch ein Umspannwerk. Von diesem gingen im konkreten Fall keine wesentlichen Störungen aus, weil sich Nachbarschaftsbelästigungen weder im Hinblick auf etwaigen Personen- noch Fahrzeugverkehr ergäben. Der ferngesteuerte Betrieb verursache keinen regelmäßigen Mitarbeiterverkehr, und ein Kunden- oder Lieferverkehr entfalle gänzlich. Schädliche Lärm- oder Strahlungsimmissionen seien nicht zu erwarten, und in optischer Hinsicht gleiche das Vorhaben eher einer Turn- oder Kunsthalle. Es sei schließlich unerheblich, dass das Vorhaben nicht allein der Versorgung des unmittelbaren Gebiets diene.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.08.2016
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Berlin_VG-19-K-19214_Umspannwerk-kann-im-allgemeinen-Wohngebiet-zulaessig-sein~N22987

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 22987 Dokument-Nr. 22987

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.