wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 15.07.2015
VG 15 L 207.15 -

Rechtsreferendar hat keinen Anspruch auf bestimmten Prüfungstermin

Kein Anspruch auf frühzeitige Mitteilung über einen konkreten Prüfungszeitpunkt

Juristische Referendare können gegenüber dem Prüfungsamt keinen bestimmten Termin auf Abhaltung der mündlichen Prüfung beanspruchen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.

Der Antragsteller, ein Referendar im juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Berlin, beabsichtigt, seine mündliche Prüfung vor dem Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg Anfang des Jahres 2016 abzulegen. Mit der Begründung, ab dem 15. Februar 2016 ein Praktikum in Asien beginnen zu wollen, begehrte er die Zusage eines Prüfungstermins vor dem 12. Februar 2016, sofern er zu diesem Zeitpunkt die übrigen Voraussetzungen zur Zulassung zur Prüfung erfülle.

VG Berlin weist Klage ab

Die 15. Kammer des Verwaltungsgerichts wies den Antrag zurück. Es sei schon nicht erkennbar, dass der Praktikumsbeginn bei einem etwaigen späteren Prüfungstermin nicht ggf. rückgängig gemacht bzw. verschoben werden könne, da der Antragsteller entsprechende Vorkehrungen auch für den Fall des Nichtbestehens treffen müsse.

Juristischer Vorbereitungsdienst muss nicht innerhalb von 24 Monaten seinen vollständigen Abschluss finden

Jedenfalls bedeute der Umstand, dass der Vorbereitungsdienst in Berlin nach dem Berliner Juristenausbildungsgesetz (JAG) innerhalb von 24 Monaten absolviert werde, nicht, dass der Berliner Gesetzgeber den vollständigen Abschluss des Vorbereitungsdienstes mitsamt aller Prüfungen zwingend innerhalb einer Zweijahresfrist habe vorgeben wollen. Damit ergebe sich aus dem JAG kein Anspruch des jeweiligen Prüflings, wegen privater Dispositionen frühzeitig die Mitteilung über einen konkreten Prüfungszeitpunkt zu erhalten. Vielmehr habe er bei seinen Planungen für seine berufliche und private Zukunft den sich an den Ausbildungszeitraum von 24 Monaten anschließenden Prüfungszeitraum zu berücksichtigen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.07.2015
Quelle: ra-online, VG Berlin (pm)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Berlin_VG-15-L-20715_Rechtsreferendar-hat-keinen-Anspruch-auf-bestimmten-Pruefungstermin.news21351.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 21351 Dokument-Nr. 21351

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.