wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 07.08.2020
VG 14 L 234/20 -

Corona-Pandemie: Kein Mindestabstand in Berliner Schulen

Aufhebung der Mindest­abstands­regelungen gerechtfertigt

Die Schulen in Berlin dürfen ohne den Mindestabstand von 1,5 Metern öffnen, der ansonsten bei physischen sozialen Kontakten in der Öffentlichkeit einzuhalten ist. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.

Zwei Berliner Schülerinnen und ihre Eltern hatten um Rechtsschutz nachgesucht und geltend gemacht, dass auch in der Schule der Mindestabstand einzuhalten sei, um die Schüler- und Lehrerschaft effektiv vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen. Dem folgte das Gericht nicht.

Präsenzunterricht in voller Klassenstärke nur unter Verzicht auf den Mindestabstand möglich

Nach Auffassung des VG habe das Land Berlin den Mindestabstand in den Schulen aufheben dürfen, um dem staatlichen Bildungsauftrag gerecht zu werden. Der Unterricht an öffentlichen Schulen könne effektiv nur als Präsenzunterricht erfolgen. Dieser könne aufgrund personeller und räumlicher Zwänge nur in voller Klassenstärke gewährleistet werden, was nur unter Verzicht auf den Mindestabstand möglich sei.

Vorgesehene Maßnahmen zum Infektionsschutz ausreichend

Es treffe zwar zu, dass das Robert Koch-Institut empfehle, den Mindestabstand von 1,5 Metern stets einzuhalten, um einer Tröpfcheninfektion vorzubeugen. Jedoch habe das Land Berlin eine ausreichende Anzahl anderer Maßnahmen vorgesehen, die geeignet seien, das Infektionsrisiko in der Schule signifikant zu senken und die den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts folgten.

Musterhygieneplan erfüllt verfassungsrechtlich vorgesehene Pflicht zum Schutz für Leib und Leben

Der Musterhygieneplan der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sehe vor, dass zumindest außerhalb des Unterrichts eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen sei, die Schulräume regelmäßig gelüftet werden müssten und auf Handhygiene zu achten sei. Unter Berücksichtigung dieser Vorkehrungen erfülle der Staat seine verfassungsrechtlich vorgesehene Pflicht, Leib und Leben zu schützen. Zudem würden Schülerinnen und Schüler mit einem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf und Schülerhaushalte mit Risikopersonen durch besondere Regelungen geschützt. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.08.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Berlin_VG-14-L-23420_Corona-Pandemie-Kein-Mindestabstand-in-Berliner-Schulen.news29057.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 29057 Dokument-Nr. 29057

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.