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Die Bezeichnung eines Fleischerzeugnisses als "Hähnchen-Kebab" ist irreführend, wenn das Produkt nicht aus gewachsenen Fleischstücken, sondern auch aus wie Brühwurstbrät fein zerkleinertem Fleisch besteht und deshalb "schwammig im Biss" ist. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin und wies damit die Klage eines Herstellers von Fertiggerichten, der sich gegen die lebensmittelrechtliche Beanstandung eines Berliner Bezirksamtes gewehrt hatte, ab.
In dem zugrunde liegenden Fall wird nach Angaben des Herstellers das bislang von ihm als "Hähnchen-Kebab" bezeichnete Produkt hergestellt, indem das
Der
Das Verwaltungsgericht schloss sich dem an. Ein nennenswerter Teil der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.09.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
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Dokument-Nr. 14154
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