wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 27.01.2000
VG 14 A 56.98 -

Gurken im Holzfass dürfen ohne Spuckschutz angeboten werden

Vor dem Verwaltungsgericht Berlin war die Frage, auf welche Weise ein Lebensmittelfilialunternehmen Gurken in Fässern ihren Kunden in Selbstbedienung zum Verkauf anbieten darf, Gegenstand einer Klage.

Das klagende Lebensmittelfilialunternehmen bot bisher in einer seiner Filialen in Reinickendorf Salz- bzw. Essiggurken in Lake in Holzfässern an. Die Fässer waren mit einem Deckel verschlossen. Holzzangen zum Entnehmen der Gurken lagen auf den Deckeln. Die Lebensmittelaufsicht des Bezirksamts Reinickendorf von Berlin beanstandete diese Abgabeform der Gurken ohne Anbringung eines zusätzlichen Spuckschutzes, da insbesondere die Möglichkeit des „Beatmens, Behustens und Berührens“ der Gurken durch die sich selbst bedienenden Kunden nicht auszuschließen sei.

Die zuständige 14. Kammer des Verwaltungsgerichts vermochte hingegen nicht zu erkennen, dass die Gurken durch die von der Klägerin beabsichtigte Abgabeform ohne Spuckschutz der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt seien. Anders als bei Salat aus Salattheken bestehe die Gefahr des Beatmens, Anhustens oder Anspuckens nicht für die Gurken unmittelbar. Nachteilig beeinflusst werden könne im Regelfall lediglich die Lake, in der die Gurken schwimmen. Diese habe als Essig- bzw. Salzlösung allerdings konservierende Eigenschaften, die einer Ausbreitung von Keimen entgegenwirkten. Auch habe eine chemische Untersuchung von Proben der Gurkenlake keine Beanstandungen ergeben. Zu berücksichtigen sei schließlich, dass die Gurkenfässer mit einem Deckel verschlossen seien.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.10.2005
Quelle: ra-online, VG Berlin

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Berlin_VG-14-A-5698_Gurken-im-Holzfass-duerfen-ohne-Spuckschutz-angeboten-werden.news1723.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 1723 Dokument-Nr. 1723

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.