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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass eine in Berlin Treptow-Köpenick geplante Asylunterkunft vorerst weiter gebaut werden kann.
Die Antragsteller des zugrunde liegenden Verfahrens sind Eigentümer verschiedener Grundstücke, die an ein etwa vier Hektar großes Grundstück in
Das Verwaltungsgericht Berlin wies den gegen das Vorhaben gerichteten Eilantrag zurück. Zwar könnten sich Grundstückseigentümer in einem festgesetzten oder einem "faktischen" Baugebiet grundsätzlich gegen Vorhaben wehren, die hinsichtlich
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.07.2016
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
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Dokument-Nr. 22920
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