wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 28.01.2013
VG 13 K 159.10, VG 13 K 111.11 -

Bau eines weiteren Einkaufszentrums wegen schädlicher Auswirkungen für bereits existierende zentrale Versorgungsbereiche unzulässig

Untersagung des Baus dient Verhinderung städtebaulicher Missstände

Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Bau eines weiteren Einkaufszentrums an der Landsberger Allee in Berlin-Lichtenberg untersagt, da der Bau des Einkaufzentrums schädliche Auswirkungen für mindestens drei bereits existierende zentrale Versorgungsbereiche im Bezirk mit sich bringen würde.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls wollte ein so genanntes SB-Warenhaus mit einer großteils für Lebensmittel vorgesehenen Verkaufsfläche von 5.000m² bzw. 8.000 m² in unmittelbarer Nachbarschaft zu dem dort von ihr betriebenen Bau- und Gartenmarkt errichten.

Ortsteilzentren würden durch weiteres Einkaufszentrum erhebliche Umsatzrückgänge erleiden

Das Bezirksamt Lichtenberg hält das Vorhaben für nicht genehmigungsfähig, da von einem Einkaufzentrum in dieser Größe schädliche Auswirkungen für mindestens drei bereits existierende zentrale Versorgungsbereiche im Bezirk zu befürchten seien. Ein Gutachten hatte ergeben, dass diese Ortsteilzentren erhebliche Umsatzrückgänge erleiden würden. Dagegen hatte die Klägerin eingewandt, ihr Vorhaben ziele insbesondere auf autofahrende Käuferschichten und habe deshalb einen großen Einzugsbereich. Der fußgängerorientierte, der örtlichen Versorgung dienenden Einzelhandel werde davon nicht negativ beeinflusst.

Eröffnung des Bauvorhabens würde zu existenzgefährdenden Umsatzverlusten führen

Dem ist das Verwaltungsgericht Berlin nicht gefolgt. Von dem geplanten Einkaufszentrum seien schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungseinrichtungen zu erwarten. Dabei gehe es nicht um die Verhinderung von Konkurrenz für den bereits etablierten Einzelhandel, sondern um die Verhinderung städtebaulicher Missstände, insbesondere die Verhinderung von Leerständen. Diese seien aber im Falle einer Realisierung der Planung zu befürchten. Die Eröffnung des Vorhabens der Klägerin werde voraussichtlich - jedenfalls bei dem Ortsteilzentrum Hauptstraße/Storchenhof - zu existenzgefährdenden Umsatzverlusten führen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.02.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Berlin_VG-13-K-15910VG-13-K-11111_Bau-eines-weiteren-Einkaufszentrums-wegen-schaedlicher-Auswirkungen-fuer-bereits-existierende-zentrale-Versorgungsbereiche-unzulaessig.news15213.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 15213 Dokument-Nr. 15213

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.