kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Ein Taxiunternehmen, das mehrere Fahrer beschäftigt und keine so genannten „Schichtzettel“ führt, kann keine Verlängerung der Taxikonzession verlangen. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Berlin den Eilantrag eines Taxiunternehmens zurückgewiesen.
Das Verwaltungsgericht Berlin begründete im zugrunde liegenden Fall damit, dass bei Unzuverlässigkeit des Unternehmers eine Taxikonzession nicht erteilt werden dürfe.
Von Unzuverlässigkeit sei auszugehen, wenn das Taxiunternehmen seine abgabenrechtlichen Pflichten nicht erfülle. Ein Taxiunternehmen, das mehrere Fahrer beschäftige, sei steuerrechtlich verpflichtet, die vereinnahmten Entgelte aufzuzeichnen. Diese Vorgabe werde durch so genannte „Schichtzettel“ erfüllt, die Angaben zum Fahrer, zu Datum, Beginn und Ende der Schicht, zu Total- und Besetztkilometern, zur Tour, zum Fahrpreis und Tachostand, zu Fahrten ohne Uhr und den Gesamteinnahmen, zu Lohn- und sonstigen Abzügen, den verbleibenden Resteinnahmen sowie zu den an den Unternehmer abgelieferten Beträgen enthalten. Die Antragstellerin führe weder Schichtzettel noch vergleichbare Aufzeichnungen zum Ursprung ihrer Einnahmen. Die dort geführte Wagenumsatzliste sei für eine Plausibilitätsprüfung nicht ausreichend. Denn eine solche Prüfung setze auch Angaben zu den Tachometerdaten voraus. Nur wenn die Gesamtlaufleistung eines Taxis und die Angaben des Taxameters bekannt seien, könnten Manipulationen, z.B. durch private Nutzung der Fahrzeuge, ausgeschlossen werden. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes berücksichtige solche Unstimmigkeiten nicht. Dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten komme daher ein eigenes Prüfungsrecht zu.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.08.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Berlin_VG-11-L-35211_VG-Berlin-Keine-Taxikonzession-bei-Fehlen-so-genannter-Schichtzettel~N12136
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 12136
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.