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Das Verwaltungsgericht Berlin hat das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin wegen Ermessensfehlgebrauchs zur Neubescheidung über den Antrag einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt auf eine Ausnahmegenehmigung zum Parken mit einem Übertragungswagen mit mobiler Übertragungstechnik verurteilt.
Die Klägerin beantragte als
Das VG hat der Klage teilweise stattgegeben. Die Erteilung einer
Maßgeblich sei vielmehr, ob die Klägerin zur Erfüllung ihres Rundfunkauftrages auf die beantragte
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.11.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/aw)
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